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   OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10   

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https://dejure.org/2010,11658
OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.06.2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 5 W 37/10 (https://dejure.org/2010,11658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Unternehmenskaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 39 Abs. 2
    Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Unternehmenskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1282
  • FGPrax 2010, 315
  • FGPrax 2011, 315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1975 - III ZR 171/72

    Berechnung des Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei der

    Auszug aus OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10
    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages die Veräußerung eines Unternehmens insgesamt - wie hier - so ist anerkannt, dass bei der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrundezulegen ist (BGH NJW 1975, 1417, 1418; 2009, 653; BayOblG OLGZ 1991, 361).
  • KG, 04.02.1991 - 16 WF 517/91
    Auszug aus OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10
    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages die Veräußerung eines Unternehmens insgesamt - wie hier - so ist anerkannt, dass bei der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrundezulegen ist (BGH NJW 1975, 1417, 1418; 2009, 653; BayOblG OLGZ 1991, 361).
  • OLG Rostock, 06.06.2011 - 5 W 38/10

    Notarkosten: Geschäftswertermittlung für einen Erbbaurechtsvertrag zur

    Auch bei der Antragstellung durch die Notarin ist Beschwerdeführer nach ganz h.M. der Kostenschuldner (OLG Rostock, Beschluss vom 24.06.2010, 5 W 37/10; Bay.OLG, DNotZ 1972, 243).
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